Amtlicher Sportbootführerschein (SBF) Binnen
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen Amtlich  
                      vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h.  
                      innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung  
                      (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle,  
                      Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der  
                      Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und  
                      Donau.
                      
                      Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge  
                      von weniger als 20 m, die mit einer Antriebsmaschine von  
                      mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.
 
                      Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum  
                      31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen  
                      ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3  
                      Wasserverdrängung) weiter.
 
                      
						
	
						
Amtlicher Sportbootführerschein (SBF) See
Sportbootführerscheinverordnung- See Amtlich  
                        vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im  
                        Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und  
                        der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
 
                        
                        Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die  
                        mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW ( 15 PS) 
                        ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge  
                        des Sportbootes.
 
                        Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter  
                        16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit  
                        (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe;  
                        ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen;  
                        ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit  
                        (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses  
                        für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei  
                        Bewerbern unter 18 Jahren).  
						
						
Sie als Kunde stehen bei uns an erster Stelle.
Da wir nur in kleinen Gruppen unterrichten, können wir uns auch auf die einzelnen Personen besser einstellen.  
						 Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und findet in Dresden Pina oder Meißen statt.  
						Die Prüfung nimmt i.d.R. der Prüfungsausschuss Leipzig für Sportbootführerscheine ab.